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Rechtsanwälte Kruse & Brüderle

Fachanwälte für Verkehrsrecht in Herford – Rechtsanwälte Kruse & Brüderle

Das Verkehrsrecht ist eines der Rechtsgebiete, mit denen Privatpersonen am häufigsten in Berührung kommen –  schließlich sind beispielsweise Unfälle mit dem Auto, dem Motorrad oder dem Fahrrad, das Übersehen einer roten Ampel oder Tempoüberschreitungen schnell passiert und gehören zum Alltag des Straßenverkehrs.

Nach einem Verkehrsunfall oder Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften stellt sich für betroffene Personen oft die Frage, wie es nun weitergeht, welche rechtlichen Konsequenzen auf einen zukommen und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht stehen Ihnen deshalb in Herford von Anfang an mit einer persönlichen und kompetenten Betreuung im Bereich des Verkehrsrechts zur Seite.

Ihre Fachanwälte für alle verkehrsrechtliche Angelegenheiten:

  • Schadensersatz nach Verkehrsunfällen
  • Geltendmachung und Abwehr von Schmerzensgeldforderungen bei Sach- und Personenschaden
  • Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Handy am Steuer etc.
  • Verkehrsstrafsachen in Verbindung mit Delikten wie Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss
  • Verkehrsverwaltungsrecht – Führerschein, Fahrerlaubnisangelegenheiten, Entziehung der Fahrerlaubnis & Co.
  • Alles rund um Verkehrsordnungswidrigkeiten

Sie haben Fragen zum Thema Schadensersatz, Ihnen droht der Entzug der Fahrerlaubnis oder Sie benötigen anwaltliche Unterstützung bei der Abwehr von Bußgeldansprüchen? Nehmen Sie direkt Kontakt mit unserer renommierten Anwaltskanzlei in Herford auf und lassen Sie sich von unseren erfahrenen Rechtsanwälten beraten.

Verkehrsunfall? Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht sind für Sie da!

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite: Wir übernehmen für Sie unter anderem die komplette Schadensregulierung mit den Versicherungen, helfen bei der Geltendmachung von Schadensersatz bei Sachschäden sowie Schmerzensgeld, wenn Sie Verletzungen davongetragen haben sollten.

Ist die Schuldfrage zunächst nicht eindeutig geklärt oder Sie haben den Unfall selbst verschuldet, kümmern wir uns um die Abwehr von etwaigen Ansprüchen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie unsere Rechtsanwälte schnellstmöglich kontaktieren, damit wir schnell für Sie tätig werden können und Ihnen keine Nachteile entstehen.

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